EU-Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR)

Rollen & Verantwortlichkeiten. Wer im Unternehmen und in der Lieferkette was tun muss.

Die PPWR unterscheidet klar zwischen verschiedenen Wirtschaftsakteuren. Prüfen Sie unten, welche Kriterien auf Sie zutreffen, und klicken Sie auf „Mehr erfahren”, um alle Details zu sehen.

Wirtschaftsakteure nach PPWR

Finden Sie Ihre Rolle

Klicken Sie bei Ihrer Rolle auf „Mehr erfahren”, um Pflichten, Fristen, erforderliche Dokumente und Praxisbeispiele einzusehen.

01

Hersteller & Markeninhaber

Sind Sie das?
  • Sie stellen Verpackungen oder verpackte Produkte her – oder lassen sie unter Ihrem Namen oder Ihrer Marke herstellen, auch wenn ein Lohnhersteller produziert.
  • Ihr Name oder Ihre Marke steht auf der Verpackung.
  • Ausnahme: Sind Sie ein Kleinstunternehmen und sitzt Ihr Verpackungslieferant im selben Mitgliedstaat, gilt der Lieferant als Hersteller (Art. 3(1)(13)(b)).

✓ Ihre Pflichten seit 12.08.2026

  • Nur konforme Verpackung in Verkehr bringen – u. a. Stoffgrenzwerte (Schwermetalle, PFAS bei Lebensmittelkontakt, Art. 5) und Minimierung (Art. 10).
  • Konformitätsbewertung durchführen und technische Dokumentation nach Anhang VII erstellen (Art. 15(2)).
  • EU-Konformitätserklärung nach Anhang VIII ausstellen und aktuell halten (Art. 39).
  • Unterlagen 5 Jahre (Einweg) bzw. 10 Jahre (Mehrweg) aufbewahren und auf Anfrage binnen 10 Tagen vorlegen (Art. 15(3), (10)).
  • Typ-/Chargennummer sowie Name und Postanschrift auf der Verpackung, per QR-Code oder im Begleitdokument angeben (Art. 15(5), (6)).

⏱ Was später kommt

Harmonisierte Kennzeichnung (frühestens ab 12.08.2028), Recyclingfähigkeit ab 2030, Rezyklatquoten für Kunststoff ab 2030, ab 2038 nur noch Recyclingklassen A/B.

📋 Das brauchen Sie von Ihren Lieferanten

  • Materialzusammensetzung je Komponente
  • Nachweise zu Schwermetallen und bedenklichen Stoffen, bei Lebensmittelkontakt PFAS und die Unterlagen nach Lebensmittelkontaktrecht (Art. 16(2))
  • Prüfberichte und Spezifikationen für die technische Dokumentation

So hilft instantPPWR

Sie laden die Lieferantendokumente hoch, instantPPWR prüft sie gegen die PPWR, markiert Lücken und erstellt die Konformitätserklärung pro Fertigprodukt. Fehlende Angaben fordern Sie direkt beim Lieferanten an.

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Typischer Fall

Eine Molkerei füllt Joghurt in Becher mit Aluminiumdeckel. Sie ist Herstellerin des verpackten Produkts und braucht von Becher- und Deckellieferant je eine Materialauskunft und Stoffnachweise, um ihre eigene Konformitätserklärung ausstellen zu können.

02

Lieferant von Verpackung oder Verpackungsmaterial

Sind Sie das?
  • Sie liefern Verpackungen, Folien, Deckel, Etiketten oder Rohmaterial an Unternehmen, die daraus verpackte Produkte machen.
  • Ihr Kunde – nicht Sie – bringt das fertige Produkt in Verkehr.
  • Ihr Kunde hat Sie um eine „PPWR-Erklärung”, Materialauskunft oder Stoffnachweise gebeten.

✓ Ihre Pflichten seit 12.08.2026

  • Dem Hersteller alle Informationen und Unterlagen liefern, die er für seinen Konformitätsnachweis braucht – inklusive der Inhalte für die technische Dokumentation nach Anhang VII (Art. 16(1)).
  • Bei Lebensmittelkontakt auch die Unterlagen nach Lebensmittelkontaktrecht mitliefern (Art. 16(2)).
  • In einer Sprache, die der Hersteller versteht, auf Papier oder elektronisch.
  • Auf Anfrage der Behörde benennen können, an wen Sie geliefert haben – 5 bzw. 10 Jahre lang (Art. 22).

⏱ Was später kommt

Mit den Recyclingklassen (ab 2030) und Rezyklatquoten werden Ihre Kunden zusätzliche Angaben zu Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteil verlangen.

📋 Das brauchen Sie selbst

  • Materialzusammensetzung Ihres Produkts, ggf. von Ihren Vorlieferanten
  • Prüfberichte zu Schwermetallen und PFAS
  • Lebensmittelkontakt-Konformitätserklärung, wo relevant

So hilft instantPPWR

Ihr Kunde fordert die Unterlagen über instantPPWR an – Sie laden sie ohne Registrierung hoch und sehen sofort, ob etwas fehlt. So beantworten Sie Kundenanfragen strukturiert statt per E-Mail-Pingpong.

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Typischer Fall

Ein Folienhersteller beliefert zwölf Lebensmittelkunden. Jeder fragt in einem eigenen Format nach Materialauskunft und PFAS-Nachweis. Über instantPPWR kommen die Anfragen an einem Ort an, und er sieht je Kunde, was noch fehlt.

03

Importeur

Sind Sie das?
  • Ihr Unternehmen hat seinen Sitz in der EU.
  • Sie beziehen Verpackung oder verpackte Ware aus einem Land außerhalb der EU.
  • Sie bringen diese Ware als Erster auf den EU-Markt.

✓ Ihre Pflichten seit 12.08.2026

  • Nur konforme Verpackung in Verkehr bringen (Art. 18(1)).
  • Vorher sicherstellen, dass der Hersteller die Konformitätsbewertung durchgeführt und die technische Dokumentation erstellt hat und dass die Ware mit den erforderlichen Unterlagen kommt (Art. 18(2)).
  • Eigenen Namen und Postanschrift auf der Verpackung, per Datenträger oder im Begleitdokument angeben (Art. 18(3)).
  • Kopie der EU-Konformitätserklärung 5 bzw. 10 Jahre bereithalten und die technische Dokumentation auf Anfrage binnen 10 Tagen verfügbar machen (Art. 18(7), (8)).
  • Bei Zweifeln nicht in Verkehr bringen; bei Nichtkonformität Korrektur, Rücknahme oder Rückruf und Meldung an die Behörde (Art. 18(6)).

⏱ Was später kommt

Sobald die Kennzeichnungspflicht nach Art. 12 greift (frühestens 12.08.2028), prüfen Sie auch die Kennzeichnung. In der Regel sind Sie außerdem Erzeuger im Sinne der EPR (siehe Rollenseite Erzeuger).

📋 Das brauchen Sie von Ihrem Hersteller im Drittland

  • EU-Konformitätserklärung nach Anhang VIII
  • Zugang zur technischen Dokumentation nach Anhang VII (Materialien, Prüfberichte, Bewertungen zu Recyclingfähigkeit, Minimierung, Mehrweg)
  • Stoffnachweise, bei Lebensmitteln inkl. PFAS und Lebensmittelkontaktrecht
  • Typ-/Chargennummer und Herstellerangaben auf Verpackung oder Begleitdokument

So hilft instantPPWR

Sie fordern die Unterlagen beim Hersteller im Drittland an und prüfen sie, bevor die Ware in Verkehr geht. Fehlt etwas, geht die Nachforderung direkt an den Lieferanten.

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Typischer Fall

Ein Saftabfüller in Deutschland kauft Orangensaft in Flexitanks und IBCs aus Argentinien. Er ist Importeur. Der argentinische Abfüller ist Hersteller und muss ihm die Konformitätsunterlagen liefern. Ein ISO-Tankcontainer ist als Schiffscontainer keine Transportverpackung (Art. 3(1)(7)) – Flexitank und IBC dagegen schon.

04

Vertreiber / Händler

Sind Sie das?
  • Sie kaufen verpackte Ware von Herstellern oder Importeuren in der EU und verkaufen sie weiter – im Groß- oder Einzelhandel, online oder stationär.
  • Sie verändern die Verpackung nicht und verkaufen nicht unter eigener Marke. (Sonst gelten Sie als Hersteller, Art. 21.)

✓ Ihre Pflichten seit 12.08.2026

  • Mit der gebotenen Sorgfalt handeln (Art. 19(1)).
  • Vor dem Verkauf prüfen: Ist der EPR-pflichtige Erzeuger registriert? Sind Hersteller- und Importeursangaben vorhanden? (Art. 19(2))
  • Bei Zweifeln an der Konformität nicht verkaufen, bis sie hergestellt ist (Art. 19(3)).
  • Lagerung und Transport dürfen die Konformität nicht gefährden.
  • Bei Nichtkonformität Korrektur, Rücknahme oder Rückruf veranlassen, die Behörde informieren und ihr auf Anfrage alle verfügbaren Unterlagen geben (Art. 19(5), (6)).

⏱ Was später kommt

Mit der Kennzeichnungspflicht (frühestens 12.08.2028) prüfen Sie zusätzlich die Kennzeichnung. Sobald die nationalen PPWR-Erzeugerregister stehen (Art. 44), erfolgt die Registrierungsprüfung dort.

📋 Das brauchen Sie von Ihren Lieferanten

  • Registrierungsnummer des Erzeugers im nationalen Verpackungsregister
  • Hersteller- bzw. Importeursangaben und Typ-/Chargennummer
  • auf Wunsch: Kopie der EU-Konformitätserklärung als Nachweis Ihrer Sorgfalt

So hilft instantPPWR

Sie sammeln Konformitätserklärungen und Registrierungsnachweise Ihrer Lieferanten an einem Ort und sehen je Artikel, was fehlt. So belegen Sie Ihre Sorgfaltspflicht gegenüber der Behörde.

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Typischer Fall

Ein Feinkost-Großhändler führt 800 Artikel von 60 Herstellern. Er muss nicht jede Verpackung selbst bewerten, aber nachweisen können, dass er Registrierung und Herstellerangaben geprüft hat.

05

Bevollmächtigter

Sind Sie das?
  • Sie haben Ihren Sitz in der EU.
  • Ein Hersteller – oft aus einem Drittland – hat Sie schriftlich beauftragt, bestimmte PPWR-Aufgaben für ihn zu übernehmen (Art. 17(1)).

✓ Ihre Pflichten seit 12.08.2026 – laut Mandat mindestens (Art. 17(2))

  • EU-Konformitätserklärung und technische Dokumentation 5 bzw. 10 Jahre für die Behörden bereithalten
  • auf Anfrage alle Unterlagen in einer verständlichen Sprache liefern, binnen 10 Tagen
  • mit den Behörden bei Nichtkonformität kooperieren
  • das Mandat beenden, wenn der Hersteller gegen die PPWR verstößt
  • Nicht übertragbar: Die Konformität selbst (Art. 15(1)) und das Erstellen der technischen Dokumentation bleiben beim Hersteller.

⏱ Was später kommt

Der Umfang wächst mit jeder neuen Anforderung (Kennzeichnung, Recyclingklassen, Rezyklat), weil Sie die jeweils aktuellen Unterlagen vorhalten.

📋 Das brauchen Sie von Ihrem Auftraggeber

  • aktuelle EU-Konformitätserklärung je Verpackungstyp
  • vollständige technische Dokumentation nach Anhang VII
  • Info bei jeder Änderung an Verpackung oder Material

So hilft instantPPWR

Sie halten die Unterlagen aller vertretenen Hersteller zentral, geprüft und archiviert vor – und liefern bei einer Behördenanfrage innerhalb der 10-Tage-Frist.

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Typischer Fall

Eine Beratung in den Niederlanden vertritt fünf asiatische Verpackungshersteller. Bei einer Anfrage der Marktüberwachung muss sie für jede Verpackung die aktuelle Konformitätserklärung sofort finden.

06

Erzeuger (EPR) und Bevollmächtigter für die EPR

Sind Sie das?
  • Sie sind Hersteller, Importeur oder Vertreiber und stellen Verpackung oder verpackte Ware in einem Mitgliedstaat als Erster bereit (Art. 3(1)(15)).
  • Oder Sie verkaufen aus einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittland direkt an Endnutzer in einem Mitgliedstaat, z. B. per Onlineshop.
  • Oder Sie packen verpackte Produkte aus, ohne Endnutzer zu sein.

✓ Ihre Pflichten

  • Registrierung im Erzeugerregister jedes Mitgliedstaats, in dem Sie erstmals bereitstellen – ohne Registrierung kein Verkauf dort (Art. 44(2), (4)).
  • Erfüllung der erweiterten Herstellerverantwortung (Art. 45), einzeln oder über eine Organisation für Herstellerverantwortung, in Deutschland ein duales System (Art. 46).
  • Verkaufen Sie direkt an Endnutzer in einem anderen Mitgliedstaat, müssen Sie dort einen Bevollmächtigten für die EPR schriftlich benennen (Art. 45(3)). Für Erzeuger aus Drittländern können Mitgliedstaaten das generell vorschreiben.
  • Onlineplattformen und Fulfilment-Dienstleistern Ihre Registrierungsnummer und eine Selbsterklärung geben (Art. 45(4), (7)).
  • Wichtig zum Zeitpunkt: Die nationalen PPWR-Register entstehen erst 18 Monate nach dem ersten Durchführungsrechtsakt (Art. 44(1)). Bis dahin gelten die nationalen Regeln weiter, in Deutschland VerpackG und LUCID.

📋 Das brauchen Sie

  • Mengen je Verpackungsmaterial und Mitgliedstaat
  • Materialangaben Ihrer Lieferanten (für die Mengenmeldung)
  • Vertrag mit einem System bzw. einer Organisation für Herstellerverantwortung

So hilft instantPPWR

Die Materialangaben, die instantPPWR für die Konformitätserklärung erfasst, sind dieselbe Datenbasis, die Sie für Ihre EPR-Meldungen brauchen.

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Typischer Fall

Ein deutscher Importeur von Saft aus Argentinien ist zugleich Erzeuger in Deutschland: Er registriert sich und lizenziert Flexitanks und IBCs als Transportverpackung.

07

Fulfilment-Dienstleister & Logistik

Sind Sie das?
  • Sie lagern, verpacken, adressieren oder versenden Waren für andere Unternehmen – ohne Eigentümer der Ware zu sein.
  • Ihre Kunden verkaufen häufig online an Verbraucher in der EU.

✓ Ihre Pflichten seit 12.08.2026

  • Lagerung, Handling, Verpacken und Versand dürfen die Konformität der Verpackung nicht gefährden (Art. 20).
  • Von Kunden, die an Verbraucher verkaufen, bei Vertragsschluss Registrierungsnummer und EPR-Selbsterklärung einholen (Art. 45(7)).
  • Mit angemessenem Aufwand prüfen, ob die Angaben stimmen; bei falschen oder fehlenden Angaben Korrektur verlangen und notfalls den Dienst aussetzen (Art. 45(8)).
  • Verpacken Sie selbst um oder verwenden eigene Versandverpackung, können Sie für diese Verpackung selbst Hersteller oder Erzeuger sein.

⏱ Was später kommt

Anforderungen an E-Commerce-Verpackungen, u. a. Leerraum-Obergrenzen (Art. 24), mit späteren Fristen (12. Februar 2028 / 1. Januar 2030).

📋 Das brauchen Sie von Ihren Kunden

  • Registrierungsnummer im Erzeugerregister je Zielland
  • EPR-Selbsterklärung
  • für eigene Versandverpackung: Unterlagen Ihrer Verpackungslieferanten

So hilft instantPPWR

Sie sammeln Registrierungsnachweise und Verpackungsunterlagen Ihrer Kunden und Lieferanten an einem Ort und sehen, wo etwas fehlt, bevor Sie einen Dienst aussetzen müssen.

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Typischer Fall

Ein Fulfilment-Center versendet für 40 Onlineshops, darunter drei aus den USA. Ohne gültige Registrierung dieser Shops in Deutschland darf es für sie nicht weiter an Verbraucher versenden.

08

Exporteur aus einem Drittland

Sind Sie das?
  • Ihr Unternehmen sitzt außerhalb der EU, z. B. in Argentinien, Brasilien, China, den USA oder dem Vereinigten Königreich.
  • Sie liefern verpackte Ware oder Verpackungen an Kunden in der EU.
  • Ihr EU-Kunde verlangt eine EU-Konformitätserklärung oder PPWR-Unterlagen.

ℹ Ihre Rolle nach der PPWR

  • „Exporteur” ist keine Rolle der PPWR. Importeur kann nur sein, wer in der EU sitzt – das ist Ihr EU-Kunde.
  • Füllen oder verpacken Sie selbst, sind Sie Hersteller – auch mit Sitz außerhalb der EU. Die Konformitätserklärung und die technische Dokumentation sind dann Ihre Aufgabe (Art. 15). Ihr Importeur darf die Ware nur annehmen, wenn das erledigt ist (Art. 18(2)).
  • Handeln Sie nur (Broker), geben Sie die Unterlagen des Herstellers an Ihren Kunden weiter.
  • Verkaufen Sie direkt an Endnutzer in der EU, sind Sie zusätzlich Erzeuger und brauchen ggf. einen Bevollmächtigten für die EPR (Art. 45(3)).

⏱ Was später kommt

Kennzeichnung, Recyclingklassen und Rezyklatquoten gelten auch für Ihre Verpackung, sobald sie auf den EU-Markt kommt.

📋 Das sollten Sie bereithalten

  • EU-Konformitätserklärung nach Anhang VIII je Verpackungstyp
  • technische Dokumentation nach Anhang VII
  • Stoffnachweise, bei Lebensmitteln inkl. PFAS und Lebensmittelkontaktrecht
  • Ihre Herstellerangaben und Typ-/Chargennummer auf Verpackung oder Begleitdokument

So hilft instantPPWR

Sie prüfen Ihre Unterlagen gegen die PPWR und erstellen die EU-Konformitätserklärung, die Ihr Kunde verlangt – ohne Berater vor Ort.

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Typischer Fall

Ein Saftproduzent in Argentinien füllt Orangensaft in Flexitanks, IBCs und Kunststoffbeutel für einen Abfüller in Deutschland. Er ist Hersteller dieser Verpackungen im Sinne der PPWR und liefert Konformitätserklärung und Stoffnachweise. Der ISO-Tankcontainer fällt nicht unter die PPWR.

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instantppwr — ein Produkt der ecratum GmbH · Berlin